Abschluss des Reisevertrages:

1. Die Anmeldung kann nur schriftlich mit unserem Online-Reiseanmeldungs-Formular oder per Telefax mit dem entsprechenden Anmeldeformular erfolgen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie TransylvaniaTravel den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Hinweise und dieser Reisebedingungen verbindlich an.

2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtung wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.

3. Der Vertragsabschluss wird verbindlich mit der schriftlichen Bestätigung durch TransylvaniaTravel oder das vermittelnde Reisebüro.

4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt die Annahme erklärten.

Bezahlung

1. Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung zu leisten, falls nicht anders angeführt in Höhe von 20 % des Reisepreises, welche innerhalb einer Woche zu begleiche ist.

2. Die Restsumme ist bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die endgültigen Reiseunterlagen gehen Ihnen nach Eingang der Restzahlung zu.

3. Bei kurzfristiger Anmeldung ist sofort der gesamte Reisepreis zu zahlen.

4. In Ausnahmefällen kann, z.B. um die Verfügbarkeit von Flug-Sonderangeboten zu sichern, der Reisepreis bereits früher fällig werden. Wir informieren Sie selbstverständlich darüber.

5. Soweit wir zur Leistungserbringung bereit und in der Lage sind, besteht ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch TransylvaniaTravel. Wird der Reisepreis trotz Mahnung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und eine Rücktrittsentschädigung gemäß nachstehender Ziffer 5. zu verlangen.

Leistungen

1. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Bestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. 

Leistungs- und Preisänderungen

1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von TransylvaniaTravel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute sind erlaubt, wenn alle erreichbaren Zielorte für die vereinbarte Dauer aufgesucht werden, wenn auch in anderer Reihenfolge. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

2. TransylvaniaTravel behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren oder Wechselkursänderungen in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person / pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Über Änderungen des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat TransylvaniaTravel den Reisenden unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch 4 Wochen vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig.

3. Bei Preisänderungen um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt werden.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TransylvaniaTravel. Aus Beweisgründen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann TransylvaniaTravel angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. TransylvaniaTravel kann diesen Aufwand konkret berechnen oder nach folgender Gliederung pauschalieren: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15 % vom 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 55 % vom 14. – 3. Tag vor Reisebeginn 80 % vom 2. Tag bis zum Reiseantritt oder bei Nichtantritt (NO SHOW) 90 % des Reisepreises.

2. Es ist Ihnen gestattet, uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

3. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend uns entstandener, Ihnen  gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

5. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens, bzw. bei Mietwagen des Ortes der Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den obenstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers sind wir, soweit wir einem solchen Wechsel nicht deshalb widersprechen, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von EUR 30 pro Person zu berechnen.

7. Nach Abschluss der Buchung müssen wir für nachträgliche Änderungswünsche eine Gebühr von EUR 15 p.P. erheben, soweit die Änderung nicht bereits eine Umbuchung im Sinne der 5.5. oder 5.6. dieser AGB darstellt.

8. Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittsbedingungen zugrunde gelegt werden, die in der jeweiligen Bestätigung aufgeführt sind.

Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur Abreise oder zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von TransylvaniaTravel zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. TransylvaniaTravel bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern uns tatsächlich zurückerstattet worden sind. Eine Rückzahlung ist jedenfalls ausgeschlossen wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

1. TransylvaniaTravel kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

2. TransylvaniaTravel kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Wir sind verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

b) Ein Rücktritt unsererseits später als drei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

c) Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen. Kann dem Kunden keine gleichwertige Reise angeboten werden oder wünscht er es nicht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

3. Sollte die Reise trotz Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl nach Absprache mit den Reiseteilnehmern durchgeführt werden, so kann TransylvaniaTravel den Reisepreis erhöhen, soweit dies zur Abdeckung von höheren Reisekosten infolge geringerer Belegung von Unterkünften, Transportmitteln etc. erforderlich ist.

Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes

1. Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich unserer örtlichen Reiseleitung oder dem in den Reiseunterlagen genannten Ansprechpartner anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

2. Ist von uns keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so sind Sie verpflichtet, uns direkt telefonisch, per eMail oder Fax unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

3. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

4. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird. 9.6. Ihre gesetzliche Obliegenheit, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit uns abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:

a) Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen haben Sie ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum uns gegenüber geltend zu machen.

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

c) Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

1. Die im Reisekatalog angegebenen Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisegastes begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie uns nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.

2. Wir werden den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

3. Soweit wir unserer Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommen, ist der Reiseteilnehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.

Haftung

1. TransylvaniaTravel haftet ausschließlich für

• gewissenhafte Reisevorbereitung

• ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen

• Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und Reiseleiter vor Ort

• Richtigkeit der Ihnen zur Verfügung gestellten Reisebeschreibung.

2. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

3. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.

4. Werden in Ergänzung zu unseren Reiseangeboten Beförderungsleistungen im Linienverkehr oder andere zusätzliche Dienstleistungen erbracht, so werden diese nicht Bestandteil der Pauschalreise, es sei denn sie sind in der Reisebeschreibung als eingeschlossene Leistungen angeführt. Im anderen Fall handelt es sich um vermittelte Femdleistungen, für die wir nicht haften.

Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss diverser Reiseversicherungen (z.B. Auslandskranken-, Reiserücktritts-, Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung), insbesonders einer Auslandskranken- und Reiserücktrittskostenversicherung. Die Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.